Helle und moderne Neubauwohnung in tolle ...
ImmoNr | MI-2085 |
Nutzungsart | Wohnen |
Vermarktungsart | Kauf |
Objektart | Wohnung |
Objekttyp | Etagenwohnung |
PLZ | 90441 |
Ort | Nürnberg |
Land | Deutschland |
Wohnfläche | 20 m² |
Anzahl Zimmer | 1 |
Baujahr | 2026 |
Etage | 2. Obergeschoss |
Küche | Einbauküche |
Bad | Dusche, innenliegend |
Befeuerung | Gas, Blockheizkraftwerk |
Boden | PVC |
Kaufpreis | 159.064 € |
Währung | € |
Objektbeschreibung
Besonderheiten zum Objekt- 12 Monate garantierte Miete
- Mietpoolingkonzept
- kostenfreie Erstvermietung
- vielversprechender Investitionsstandort
Informationen zum Objekt
Keyfacts:
- 241 möblierte Apartments ca. 19m² - ca. 27m², teilweise mit Balkon oder (Dach)-Terrasse
- Gemanagtes WLAN System auf Glasfaserbasis pro Apartment
- Fahrradstellplätze im EG und im Außenbereich
- 37 Tiefgaragenstellplätze und 15 Außenstellplätze
- Effizientes Blockheizkraftwerk
- Gemeinschaftsraum und angelegter Gemeinschaftsinnenhof
Energieausweis
Ausstattung
Lage
Sonstiges
Weitere interessante Immobilienangebote finden Sie auf: www.maier-immo.comAuf www.maier-immo.eu finden Alle, die Interesse an Immobilien im europäischen Ausland haben, das Richtige für jeden Geschmack.
Sie möchten Ihre Immobilie, oder Ihr Grundstück verkaufen?
Wir verfügen über lokale, sowie überregionale Marktkenntnisse und nutzen dabei innovative Vertriebs- und Vermarktungsstrategien.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie kostenfrei und unverbindlich ein Beratungsgespräch!
Dabei ermitteln wir den Wert Ihrer Immobilie und erstellen ein individuelles Marketing- und Vertriebskonzept - selbstverständlich kostenlos und unverbindlich!
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen unserer Auftraggeber. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
Als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag.
Ihr Ansprechpartner: Hermann Maier
Objektnachweis:
Nach §242 BGB muss eine Vorkenntnis umgehend schriftlich und nachweisbar unter Angabe der Bezugsquelle vom Angebotsempfänger nachgewiesen werden, da sonst die Gelegenheit zum Erwerb, oder zur Anmietung dieses Objektes als bisher unbekannt gilt!