Haus mit Schulden erben? Das sind Ihre Möglichkeiten

Was geschieht, wenn Sie ein Haus mit Schulden erben? Die Nachricht, ein Immobilienerbe angetreten zu haben, kann gemischte Gefühle auslösen, besonders wenn damit finanzielle Verbindlichkeiten einhergehen. Dann ist es besonders wichtig, gut informiert zu sein, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.

Wenn Sie ein Haus mit Schulden erben, stehen Ihnen grundsätzlich zwei Handlungsalternativen zur Verfügung: die Annahme des Erbes oder dessen Ausschlagung. Bei einer Annahme des Erbes übernehmen Sie auch die Verbindlichkeiten des Erblassers, allerdings nur bis zur Höhe des Nachlasswertes. Die andere Option ist die Erbausschlagung, durch die Sie auch die verbundenen Schulden nicht übernehmen müssen.

Bevor Sie entscheiden: Machen Sie sich einen Überblick

Sobald Sie Kenntnis von einer möglichen Immobilienerbschaft erlangt haben, ist es entscheidend, einen genauen Überblick über den aktuellen Schuldenstand der Erblasserin bzw. des Erblassers zu erlangen. Dies umfasst nicht nur die auf dem geerbten Haus lastenden Hypotheken oder Grundschulden, sondern auch etwaige Verbindlichkeiten gegenüber Banken, Privatpersonen und anderen Gläubigern. Gleichzeitig sollten Sie auch Ihre eigene finanzielle Lage bewerten. Fragen Sie sich, ob und wie die Übernahme zusätzlicher finanzieller Verantwortung Ihre momentane und zukünftige Situation beeinflusst und ziehen Sie idealerweise einen Experten hinzu.

Annahme des Erbes: So kann es danach weitergehen

Ein Modellhaus mit Münzstapeln daneben

Wenn Sie das Erbe annehmen und das Haus behalten möchten, kommt es darauf an, die finanzielle Belastung genau zu prüfen und abzuwägen, welche Maßnahmen zur Schuldenbegleichung oder -reduzierung getroffen werden können:

Umschuldung

Insbesondere, wenn das geerbte Haus mit hohen Hypotheken oder ungünstigen Kreditkonditionen belastet ist, sollten Sie die Umschuldung auf jeden Fall in Betracht ziehen. Dabei geht es darum, bestehende Verbindlichkeiten durch einen neuen Kredit abzulösen, der zu besseren Konditionen - wie einem niedrigeren Zinssatz oder angepasster Laufzeit - geführt wird, was mittelfristig die Gesamtbelastung reduzieren kann.

Professionelle Bewertung der geerbten Immobilie

Weiterhin ist auch eine realistische Bewertung der Immobilie durch einen qualifizierten Immobilienexperten ratsam, um den aktuellen Marktwert zu ermitteln und einen angemessenen Miet- oder Verkaufspreis festzusetzen. Dieser Schritt ist besonders wichtig, da der Erlös bei einem eventuellen ausreichen muss, um die bestehenden Verbindlichkeiten abzudecken.

Haus mit Schulden verkaufen

Sollten Sie sich dazu entscheiden, das geerbte Haus zu verkaufen, um die damit verbundenen Schulden zu tilgen, gilt es, mehrere Schritte sorgfältig zu planen. Auf Basis der erfolgten Wertermittlung sollten Sie strategisch entscheiden, ob ein sofortiger Verkauf sinnvoll ist oder ob gegebenenfalls Maßnahmen zur Wertsteigerung der Immobilie vor einem Verkauf in Betracht gezogen werden sollten.

Das geerbte Haus behalten

Entscheiden Sie sich dafür, das Haus zu behalten, gilt es, einen tragfähigen Plan zu erarbeiten, wie Sie die Schuldenlast handhaben und gegebenenfalls reduzieren können. Möglicherweise können Sie durch die oben genannte Umschuldung bessere Kreditbedingungen erzielen oder durch die Vermietung des Objekts eine Einnahmequelle schaffen, die beim Management der Schulden hilft. In jedem Fall sollten Sie auch die Instandhaltung des Hauses und mögliche Steuervorteile oder Förderprogramme, die für Hausbesitzer zur Verfügung stehen, berücksichtigen. 

Ausschlagung des Erbes: Das sollten Sie beachten

Die Erbausschlagung ist ein rechtlicher Vorgang, bei dem Sie auf das Erbe verzichten und somit auch die Verantwortung für die damit verbundenen Schulden nicht übernehmen. Wenn Sie sich für diesen Weg entscheiden, muss die Ausschlagung fristgerecht und formrichtig erklärt werden, um rechtlich wirksam zu sein. Die Ausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Erbfalls beim Nachlassgericht eingereicht werden, bei einem Erbfall im Ausland verlängert sich diese Frist auf sechs Monate. Die Ausschlagungserklärung bedarf der öffentlichen Beglaubigung durch einen Notar oder kann direkt bei Gericht zu Protokoll gegeben werden. Beachten Sie, dass nach erfolgter Ausschlagung keinerlei Ansprüche auf das Erbe bestehen und diese Entscheidung unumkehrbar ist. 

Haus mit Schulden in Nürnberg geerbt? Wie unterstützen Sie!

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